Gibt es einen Kostendeckel?
Im Landesförderrecht wird eine Festbetragsförderung angewendet.
Kostenerhöhungen können bis zum Erhalt des Zuschussbescheids für das Gesamtprojekt nachgereicht werden. Diese Erhöhungen dürfen den im Aufnahmeantrag für das Förderprogramm angegebenen Betrag um höchstens 20% übersteigen. Der Programmaufnahmeantrag wird in der Regel auf Basis der Kostenschätzung aus der Vorplanung gestellt. Der Förderantrag hingegen basiert auf der Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung.
Die endgültige Abstimmung bezüglich des Ludwigsburger Stadtbahnprojekts, das durch Bundes-GVFG-Zuschüsse unterstützt und aus Landesmitteln mitfinanziert wird, muss noch mit den Fördergebern erfolgen.
Die Planung erfolgt phasenweise und wird von Phase zu Phase immer detaillierter Planung. Damit wird auch die Kostenberechnung immer detaillierte und schärfer, so dass am Ende eine hinreichende Kostensicherheit bestehen wird. Die Stadtbahn LUCIE ist bauingenieurtechnisch gut beherrschbar, da z.B. keine risikoreichen Tunnel enthalten sind (anders als z.B. bei der A81 der Engelbergtunnel oder beim Projekt Stuttgart 21). Somit sind keine ungeplanten Kostensteigerungen zu erwarten.