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Gibt es einen Kostendeckel?

Im Lan­des­förder­recht wird eine Fes­t­be­trags­förderung angewen­det.

Kosten­er­höhun­gen kön­nen bis zum Erhalt des Zuschuss­beschei­ds für das Gesamt­pro­jekt nachgere­icht wer­den. Diese Erhöhun­gen dür­fen den im Auf­nah­meantrag für das Förder­pro­gramm angegebe­nen Betrag um höch­stens 20% über­steigen. Der Pro­gram­mauf­nah­meantrag wird in der Regel auf Basis der Kosten­schätzung aus der Vor­pla­nung gestellt. Der Förder­antrag hinge­gen basiert auf der Kosten­berech­nung aus der Entwurf­s­pla­nung.

Die endgültige Abstim­mung bezüglich des Lud­wigs­burg­er Stadt­bah­n­pro­jek­ts, das durch Bun­des-GVFG-Zuschüsse unter­stützt und aus Lan­desmit­teln mit­fi­nanziert wird, muss noch mit den Förderge­bern erfol­gen.

Die Pla­nung erfol­gt phasen­weise und wird von Phase zu Phase immer detail­liert­er Pla­nung. Damit wird auch die Kosten­berech­nung immer detail­lierte und schär­fer, so dass am Ende eine hin­re­ichende Kosten­sicher­heit beste­hen wird. Die Stadt­bahn LUCIE ist bauin­ge­nieurtech­nisch gut beherrschbar, da z.B. keine risiko­r­e­ichen Tun­nel enthal­ten sind (anders als z.B. bei der A81 der Engel­bergtun­nel oder beim Pro­jekt Stuttgart 21). Somit sind keine unge­planten Kosten­steigerun­gen zu erwarten.

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