Organisation

Zweckverband

Projekt-Organisation

Zweckverband Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg

Der Land­kreis Lud­wigs­burg und die an der Stadt­bahn liegen­den Städte und Gemein­den haben sich als Pro­jek­t­part­ner im Zweck­ver­band Stadt­bahn im Land­kreis Lud­wigs­burg zusam­mengeschlossen, um das Pro­jekt umzuset­zen.

Mit­glieder des Zweck­ver­bands sind:

  • Land­kreis Lud­wigs­burg (50%)
  • Stadt Lud­wigs­burg (25%)
  • Anliegerkom­munen Mark­grönin­gen, Möglin­gen, Rem­seck a. N., Schwieberdin­gen und der Zweck­ver­band Pat­tonville.

Aufgaben des Zweckverbands

Der Zweck­ver­band übern­immt die Pla­nung, den Bau und den Betrieb der Stadt­bahn im Land­kreis Lud­wigs­burg (so ste­ht es in § 3 der Ver­bandssatzung). Darüber hin­aus ist es Auf­gabe des Zweck­ver­bands, För­der­mit­tel zu beantra­gen und zu vere­in­nah­men.

Für den Bau eines Schienen­in­fra­struk­tur­pro­jek­ts sind wichtige Entschei­dun­gen zu tre­f­fen. Der Zweck­ver­band hat eine Struk­tur geschaf­fen, die eine schnelle Umset­zung entsprechen­der Beschlüsse ermöglicht.

Verbandsversammlung

Als wichtig­stes beschließen­des Organ set­zt sich die Ver­bandsver­samm­lung aus den Vertretern des Land­kreis­es und der beteiligten Städte und Gemein­den zusam­men. Sie ist ver­gle­ich­bar mit der Aktionärsver­samm­lung ein­er Aktienge­sellschaft. Die Ver­bandsver­samm­lung tagt in der Regel zwei- bis dreimal im Jahr und entschei­det z.B. über wichtige Aufträge, Pla­nungsaus­gaben und den Wirtschaft­s­plan.

Verwaltungsrat

Der Ver­wal­tungsrat ist als beschließen­der Betrieb­sauss­chuss ein bera­ten­des und entschei­den­des Gremi­um: ver­gle­ich­bar mit dem Auf­sicht­srat ein­er Aktienge­sellschaft.

Der Ver­wal­tungsrat entschei­det gemäß Eigen­be­trieb­s­ge­setz über alle Angele­gen­heit­en des Zweck­ver­bands, die wed­er die Ver­bandsver­samm­lung, noch der Ver­bandsvor­sitzende oder der Ver­bands­geschäfts­führer alleine entschei­den dür­fen. Außer­dem bere­it­et der Ver­wal­tungsrat die The­men für die Ver­bandsver­samm­lung vor. Bei drin­gen­den Angele­gen­heit­en kann der Ver­wal­tungsrat ein­berufen wer­den, wenn nicht bis zur näch­sten Ver­bandsver­samm­lung gewartet wer­den kann.

Verbandsvorsitzender und Geschäftsführer

Eine unverzicht­bare Rolle für die Struk­tur des Zweck­ver­bands spie­len sowohl der Ver­bandsvor­sitzende (Lan­drat Diet­mar All­gaier) als auch der Ver­bands­geschäfts­führer (Michael Ilk). Sie vertreten in allen The­men den Zweck­ver­band nach außen und führen die Geschäfte des Zweck­ver­bands. Der Geschäfts­führer leit­et den Zweck­ver­band.

Unsere neuen, mod­er­nen Büros find­en Sie direkt hin­ter dem Lud­wigs­burg­er Bahn­hof in der West­stadt – nicht weit ent­fer­nt auch von unser­er kün­fti­gen Stadt­bahn­strecke.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner